May 14, 2024

Der Zusatz zum Art. 6 im Grundgesetz

Der Zusatz zu Art. 6 im Grundgesetz

Es war vorhersehbar und trotzdem ist Nennswert, dass Deutschland den längst fälligen Schritt gewagt hat. Und in einem neuen Gesetzesentwurf’ der Bundesregierung’ den subsidiären Schutz für Kinder’ erweitert hat. Damit setzt Deutschland nicht nur ein Zeichen für die ,gesamte und nachfolgende, Menschheit, sondern der Gesetzentwurf’ der Bundesregierung’ berücksichtigt hier gleichermaßen und auf eine ganz besondere Art und Weise, in dieser Form ‘wahrscheinlich’ auch einizigartig’ also gleichzeitig auch als Vorbild für andere Verfassungstexte, alle diejenigen die jüngst auf die Welt gekommen sind’ und ebenfalls auch jene, die das Licht der Welt erst noch entdecken werden, dürfen.

Es geht in diesem Artikel’ mehr oder weniger’ darum’ den Zusatz ‘des Artikel 6. des Grundgesetz’ der Bundesrepublik Deutschland’ zu erörtern und zu verstehen. Seine Bestimmtheit und seinen Charakter, weiternoch zu erörtern und den Geist dessen, der damit zusammenhängt, vielmehr noch anzunehmen. In einer ersten Fassung’ des Parlamentarischen Rat, der überwiegend mit männlichen Vertretern besetzt war ‘von 1949′ wird zunächst einmal, in Verbindung mit der Familie und der Institution der Ehe, der entsprechende Bezug zu Kindern, im Grundgesetz überhaupt hergestellt. Heute – rund 70jahre nach Einführung’ des gelebten Grundgesetz’ jedenfalls gibt es geteilte Auffassung darüber: Wie viel der Staat’ in die intime Privatsphäre der Bürger’ eingreifen’ kann oder darf. Ohne daß sie’ eine Person’ tatsächlich’ einer Gesetzmäßigkeit oder einer Rechtsordnung, widrig geworden ist. Eben dieser Verfassungstext, aus dem Artikel 6. des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland’ von 1949′ zeigt auf: wie der parlamentarische Rat der Herren, der zu dieser Zeit, wohl überwiegend von männlichen Anwärtern besetzt wurde. Und die dazu dann aus dem ganzen Gebiet der Bundesrepublik stammend kamen aber nur soweit es in der Nachkriegszeit des zweiten Kriegs eben möglich war, Dieser Rudel von Männern hatte den inhaltlichen Schwerpunkt bei der Gesetzgebung des Gesetzes, in der bezugsnahme’ auf die Kinder’ lediglich auf die Institution der Ehe und die Familie verlegt. In den weiteren und neue Änderungen an dem Artikel 6. des Grundgesetz’ nämlich von 1969, 1979 und 2008, wird demnach eher, dem Wortlaut, der nicht ehelichen – und uneheliche Kindern, die Aufmerksamkeit bei den ersten Änderungen gewidmet.

Der heute so oft erwähnte positive Beigeschmack’ der weiblichen Vertreter’ sowohl in der Legislativen, als auch in der Judikativen, hat langsfristig gewonnen. Und die Denkweise und Auslegung’ von jeglicher Gesetzmäßigkeit, für immer verändert. Der weibliche Einfluss’ hat wohl erst dazu geführt’ dass wir heute und jetzt schlussendlich von einer’ mehr denn je’ und zeitlich zutreffenden Auslegung und dem dazugehörigen Zusatz’ zu dem Artikel 6. des Grundgesetz’ der Bundesrepublik Deutschland’ sprechen dürfen. Man(n)’ kann es sich kaum vorstellen, wie sehr die Teilhabe, der Frauen’ an unserem heutigen gesellschaftlichen Leben’ uns auf positiv Art und Weise’ tangiert. In diesem’ letzteren genannten Beispiel’ konkret’ wird wieder einmal klarer, wie sehr die Frauen uns zusätzlich bereichern. Wenn wir im allgemeinen davon ausgehen dürfen, dass Frauen weniger Kraft betont: bedingt durch ihre Körperliche Beschaffenheit’ das Recht vertreten können, dann können wir hier genauso auch: im Umgang mit Recht, der Anwendung – und der Auslegung von Recht und den jeweiligen Gesetzen’ davon ausgehen und dafür hoffen, dass hier die Frauen ebenfalls weniger auf Kraft d.h z.B Strafen und Verbote setzen, sondern ihrer Beschaffenheit nach, gewissenhaft, mehr noch auf Vernunft, Weisheit und Empathie’ vertrauen. Frauen machen damit einen erheblichen Unterschied gelten. Der dann zusätzlich in den Rechtsverordnung und der Rechtsprechung, den gegebenen Umständen entsprechend, noch sorgfältiger den Umgang mit dem Gesetz erarbeitet. In einem Kollektiv der Beratung über Rechtsprechung, machen Frauen einen sichtlichen Unterschied’ der in seiner Natur kaum zu verkennen ist. Die Jahrzehnte, seitdem Frauen auch in der Judikativen und Legislativen Vertreten sind, werden in der Zukunft’ noch viel mehr, den Einfluss der Frauen’ auch bei der Gesetzgebung’ entsprechend wiederspiegeln. Die Frauen vertreten demnach ein Richtungsweisendes Mandat, in einem einstigen Männer dominierten consortium. Das widerum führt zur exaktheit und Vervollständigung’ in der Sache.

“Die Männer sind eben in allen dingen, nur so gut wie die Frauen”. Wir lernen hierbei zumindest eines ganz besonders deutlich dazu: nämlich dass durch die Veränderung der Gesellschaftlichen Position, eine zwingende Notwendigkeiten für die Überarbeitung und Anpassung der Gesetzmäßigkeiten entsteht. Eine Anpassung und Verbesserung’ der Rahmenbedingungen für das Leben der Menschen in unserem Land. Durch die entsprechenden Gesetze, gekoppelt an die Bedürfnisse und Nachfrage der Bürger/innen, macht eine kontinuierliche Überarbeitung der Gesetzmäßigkeiten unabdingbar. Dies gilt: wie wir unschwer’ aus dem Zusatz von Artikel 6. des Grundgesetz’ erkennen dürfen, ganz besonders auch für die Grundrechte aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und anderen Nationen. Wenn Raum und Zeit sich verändert’ dann müssen auch die Gesetze zeitgemäß dem gleiches tun. In einer Beratung und regelmäßigen Verständigung’ müssen alle Indikatoren bei den unterschiedlichen staatlichen Institutionen überprüft und neu eingestuft werden. Und darüber diskutiert werden, ob und wie, hier ein entsprechender Handlungsbedarf geltend gemacht werden ‘kann oder darf’. Die derzeitigen sozialen Umstände und Missverhältnisse der Bürger sind nur eines der wenigen Indizien dafür dass wir in sämtlichen Fällen die Gesetze überarbeiten müssen. Ein kontinuierliches Upgrade der Gesetze’ im Verhältnis zur Echtzeit und Realität’ der Bürger, kann auf dieses Weise , alleine von der Legislativen, nicht immer gewährleistet werden. Hier dazu das Beispiel:

Fallbeispiel:
Die Rentensätze’ der Rentner in Deutschland’ musste bei Zeiten und Zeitnah’ auf die ansteigenden Lebenhaltungskosten angehoben werden. Denn der daraus resultierenden Schaden: nämlich die daraus folgende Altersarmut’ und die älteren Mitmenschen die sich das Leben ansonsten, einfach nicht mehr leisten könnten, hätten verheerende folgen für unsere Gesellschaft bedeutet.
Erklärung:
Hier haben wir in der exaktheit, ein präzises Beispiel dafür: Wie Raum und Zeit’ durch Veränderung ‘der Preise und Kosten’ eine Anpassung der Gesetzmäßigkeiten’ bedarf. Die Gesetze sind nicht hinfällig aber durch Verjährung’ nicht hinreichend oder ausreichend genug, dafür die Lebensverhältnisse der Bürger und in diesem Fall ‘der ältesten in unserer Gesellschaft’ vollständig zu sichern und abzudecken. Damit per Gesetz, die regelmäßige Anpassung geregelt wird und wir den daraus entstehenden Schaden vorbeugen’ müssen wir also dann’ zeitnah und hier zeitgemäß’ die Gesetze anpassen können. Wie können wir also jene Gesetze erkennen’ die sum sumatrum’ den größeren Schaden wenn nicht, für Gesellschaft’ hergeben könnten? Welches Ausmaß könnten hier die Realitäten für soviele Menschen bedeuten?
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung als Zusatz zum Artikel 6. im Grundgesetz’ der Bundesrepublik Deutschland, der sich auf die Ausweitung der Rechte, dem Schutz, dem Gehör und der Pflege der Kindesentwicklung u. etc. bezieht, gleicht sich mit der These: von der zeitgemäßen Anpassung, der Gesetze und der Grundrechte der Menschen’ sehr wohl an. Das Grundgesetz bildet die Basis für die Rechte und Pflichten’ jedes Individum. Und dazu auch das Zusammenleben in der Gesellschaft im allgemeinen. Deshalb ist der deutsche Einspruch, so unglaublich wichtig und richtungsweisend. Deutschland hat damit als fast erstes Land, nach der zweiten großen Industrialisierungs – und

Demokratisierungswelle’ den Kindern eine ausgebige und explizite Grundrechtserweiteung zugesprochen. Damit signalisiert Deutschland als fast erste Nation, nicht nur die Wichtigkeit dessen, dass die Kinder eine höhere Aufmerksamkeit in unseren Welt bedürfen, sondern stellt gleichzeitig die Weichen für die Zukunft und die morgige Welt. Deutschland macht vor’ wie wir ein besseres für eine morgige Welt erschaffen können, indem wir nämlich: durch das ganz besondere Recht des Grundgesetz, das in der Verfassung geregelt ist, auf die Jünglinge in unserem Land Rücksicht nehmen. Und dadurch den Schutz, das Recht und Gehör für Kinder im Grundgesetz der BRD, schlussendlich und endgültig, verankern, den sie zuerst bedarfen. Im Grungesetz der Grundrecht Bestimmung’ heißt es: das der Staat ‘mit allen die ihm zur Verfügung stehenden Mitteln’ den Bürger bzw. den Menschen und das menschliche Leben zu schützen hat, soll und muss. Diese Bedingung wäre folglich mit der neuen Bestimmung des Gesetzesentwurf’ die Erweiterung des Artikel 6. des Grundgesetz’ mit der neuen Auslegung der Kinderrechten, unbedingt genüge getan. Und macht unmissverständlich klar’ welche primäre Aufgaben’ der Staat haben muss. Der Staat sollte in allen seinen Ausrichtung’ den Menschen Schützen’ Befähigen’ Achten und Leiten. Und dass nur indem er zuerst das Zusammenleben der Gemeinschaft regelt und dazu die Rechte sowie die Intrigität’ jedes Individuums schützt.

Deshalb sind wir wohlauf’ mit der Erweiterung und der Anpassung des Artikel 6. des Grungesetz’ das verspricht: das Bürgerrecht’ und hier viel mehr ‘ auch’ das Menschenrecht, noch weiter auszubauen. Deutschland macht damit den deutlichen Schritt nach vorn ‘ der zusammenfasst worum es bei Demokratie und Rechtstaatlichkeit eigentlich gehen muss. Nämlich: Der allegemeine Schutz und die Bewahrung allen Lebens. Genau wie die Kinder’ müssen auch alle anderen Bürger auf den Schutz des Staates vertrauen können. Sodass sie sich nach ihm ausrichten und einrichten können. Der Erfolg des Staates und der Rechtstaatlichkeit’ wird letztendlich am erfolgreichen Leben der Menschen gemessen werden. Wenn der Staat, seine Administration und seine Rahmenbedingungen , Erfolg haben dann sieht man das – schlussendlich und als sogenannte Gegenprobe – am Erfolg des Lebens seiner Bürger. Ist ein Staat hingegen von Misszuständen, Unruhen und Armut geplagt dann spricht dass folglich gegen die Staatliche Vorgehensweise, Admistration und den Rahmen, der vom Staat gesetzt wurde. Deshalb ist es eben so wichtig, dass die Menschen auch der Gesetzgebung folgen können, die im allgemeinen – zu ihren und zu Gunsten der Gemeinschaft, errichtete werden. Sollte es hier zu Missverständnissen kommen, könnten gute Ansätze und Vorsätze, fälschlicherweise zu nichte gemacht werden. Das Ziel aber jeder Gesetzgebung muss es sein, dass Leben der Menschen zu fördern, zu Unterstützen und in jedem Fall, dazu auch besser zu machen. Das Regelwerk, nämlich: ” die Gesetze ” – müssen demnach auch einen entsprechenden Sinn für die Menschen ergeben, nicht nur vom Verständnis her müssen die Gesetze verständlich und einleuchtend sein, sondern viel mehr’ muss sich z.B eine Verbesserung’ der Lebensqualität, auf dauer einstellen. Oder eine spürbare Veränderung der Lebensumstände’ der Menschen’ erkennbar werden. Diese Bedingungen wäre mit der Erweiterung des Artikel 6. des Grundgesetz zumindest hinreichend erfüllt.

Die Gesetze und vor allem aber die Gesetze der Grundrechte im Grundgesetz, der Verfassung sollten dazu auch das Regelwerk für ein erfolgreich geimeinschaftliches Zusammenleben sein. Und das Ergebnis muss Veränderung bzw. Verbesserung der Lenbensbedingungen der Bürger sein. Mit der jetzigen Bezugsnahme’ auf die Kinder’ die die Eigenschaften vom Menschenbild’ des Grundgesetz auf eine ganz besondere Art wiederspiegeln’ wird offenbart: Warum und Wofür’ die Gesetzes Erlasse im eigentlichen Sinne gemacht sind. Nämlich: hier auch zur Verbesserung des Menschlichen Lebens, im allgemeinen. Das wird heute auch bei der Rechtsprechung viel zu oft vergessen. Und man gewinnt schnell den Eindruck, dass die Gesetze einem aufgezungen oder auch aufgedrängt werden. Das ergibt sich daraus dass das Verständnis bei den Bürger über entsprechenden Maẞnahmen oder Gesetzes Erlasse’ oft nicht entstanden ist. Und folglich nicht verstanden und oder’ nachvollzogen werden kann. Und dazu die Menschen’ in der subjektiven Wahrnehmung’ davon ausgehen, dass es sich in den meisten Fällen dabei für ein Verbot handelt und sie mit Strafe rechnen müssen’ wenn sie den Anforderungen nicht gerecht werden. Diese Art Missverständnis herrscht schon etwa seit geraumer Zeit’ und verschiebt dadurch den Komos der Kräfte von: Gut oder Böse. Das würde aber langfristig auch dazu führen dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Rechtstaatlichkeit’ schwindet. Und das wiederum würde dem Schreckensszenario vom Chaos’ der Selbstjustiz und dem Untergang von jeglichen Leben’ ohne Recht und Ordnung’ dem Weg ebnen.
Aber ´ genug von der Träumerei’ lassen Sie uns doch mal gemeimsam darauf schauen’ was wir gutes damit erreichen können’ wenn der Gesetzesentwurf’ der Bundesregierung’ inkraft tritt? Oder wie die Umsetzung und die Auswirkungen aussehen kann? Der neue Gesetzesentwurf’ der Bundesregierung resultiert im Ergebnis im großen und ganzen’ in Anlehnung ‘ an die allegemeinen internationale Menschenrechts Bestimmung’ aus dem Jahr 1948 nach Ende des zweiten Weltkrieg. Die Kinderrechte wurden zusätzlich erst nachträglich, als Erweiterung in diese Bestimmung aufgenommen. Heute’ aber möchte die Bundesregierung’ mit dem neuen Gesetzesentwurf noch ein Stück weitergehen. Und die Kinderrechte in die Grundrechte’ der Verfassung’ der Bundesrepublik Deutschland’ verankern. Die Länder werden demnach ihren eigenen Anspruch haben’ dieses Gesetz, im Alltag und in die Realität umzusetzen.

In der Praxis aber könnten Bildung, Ausbildung und Beruf für Minderjährige’ im positiven Sinne ausgebaut und dadurch beeinflusst werden. Medien’ Rundfunk’ und Verbraucherschutz könnten einen anderen Leitfaden berücksichtigen’ der im besonderen Maße auf jüngere’ in unser Gesellschaft Rücksicht nehmen. Und ihnen dadurch entgegenkommt dass sie ein Angebot schaffen was den jüngeren im allgemeinen eher noch zugute kommt. Bei primär wichtigen Angelegenheiten könnte eine bevorzugte Behandlung’ für Kinder enstehen. Auch in anderen wichtigen Bereichen würde dies langfristig dazuführen dass wir mehr Rücksicht für Kinder nehmen. Wichtig’ ist dabei aber, was aus dem Gesetz resultiert und wie sich langfristig die Lebensumstände des einzelnen und der Gemeinschaft verbessern. Bei einem Gesetzesentwurf dieser Größenordnung’ ist die nach dem Sovereign der Privatsphäre, dem Eigentum die Immunität der Persom nicht ausser acht zulassen. Dieser Punkt hat bei Diskussion im Verhandlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat’ eine wesentlichen Verhandlungspunkt ausmacht. Denn hier wolltem sie gemeinsam unbedingt der Entbehrungen des elterlichen Recht entgegenwirken. Der Staat ist eben nur bedingt handlungsfähig und ist aufjedenfall auf das Wohlwollen und die Mithilfe der Bürger und ei diesem mal die Eltern angewiesen’ wenn es funktionieren soll. Gesetze als solches sind nur effektiv’ wenn sie auch umgesetzt werden. Und da gibt es jene die sie dann beraten und erlassen. Und jene’ die gewillt sein müssen’ diese auch’ in der Tat’ auszuführen. Der Staat’ als solches ist ein Unterfangen das sich lediglich nur ‘Hand in Hand’ und im miteinander und gemeinsam verrichten lässt. Die Einrichtung der neuen Bestimmung in Artikel 6. müsste im großen und ganzen eine Umstellung von vielen verschiedenen und anderen Bereichen’ Strukturen und Gesetzmäßigkeiten gleichermaßen ergeben. Daraus werden sich widerum neue Strukturen und andere Strukturen bilden. Und so entsteht nicht nur Fortschritt’ in der Gesellschaft’ sondern auch eine neue und besser’ wie in diesem Fall’ eine Kinderachtsamere und Kinderfreundlichere’ Gesellschaftstruktur. Wir können also durch das Recht, die Gesellschaftsstruktur verändern. Und sollten sie auch idealerweise damit verbessern. Recht muss ein Mittel sein dafür, damit die Gesellschaft, zum guten zu verändern.

Im Angesicht der Behandlung von diesem Thema: der Erweiterung des Grundrecht des Grundgesetz Artikel 6. der sogenannten Subsidiären Kinderrechte’ bleibt es wohl kaum aus, auch eine Grundsatzdebatte über die Auswirkung von Recht auf unsere Gesellschaft zu führen. Und dabei festzustellen dass neben den großen Missverständnissen’ die durch die Wissenlücken enstehen, auch das Ausmaß und die Notwendigkeit’ der Veränderung der Gesetzesentwürfe’ diskutiert werden müssen. Es gibt solche Gesetze die die Realität und Lebensverhältnisse im wesentlichen beeinflussen. Deshalb müssen wir regelmäßig darauf achten wie wir vielleicht positive Verbesserung oder Ausbesserungen durch neue Gesetze schaffen können. Auch die Grundrechte für Menschen im internationalem Sinne müssen überdacht werden’ jede Menge neue Entwicklungen in der Gesellschaft’ die Industrialisierung’ Geld und andere Neuheiten der Neuzeit müssen wir klarer im Verhältnis zu Mensch und Leben’ neu positionieren. Dabei sprechen wir von einer Anpassung der Gesetzmäßigkeiten’ an die Echtzeit und die Realität. Das Beziehung von Bürger und Staat z.B lässt sehr wenig darüber offen wie der Bürger sein Recht gegenüber dem Staat einfordern kann. Hierzu könnte auch die internationale Gemeinschaft eine Lösung sein’ indem wir gemeinsam aufeinander achten. Wir müssen hier fast schon von unterlassener Hilfeleistung sprechen können, wenn wir es nicht tun. Wenn wir gemeinsame Grundrechte haben und vertreten, dann müssen die Staaten der internationalen Gemeinde auch einander zuhören können, wenn andere Staaten’ oder dessen Bürger, etwas zu bemängeln haben. Das wird sicherlich eine der wesentlichen Aufgabenstellung in der Zukunft: Wie andere Staaten’ Recht in einem fremden Land gelten machen können?

Der Menschenverstand sagt hier: genau wie bei den Kinderrechten’ dass ältere eine gewisse Verantwortung gegenüber den jüngeren zu tragen haben. Genauso so entwickelt sich auch das miteinander bei den ganz großen’ nämlich’ den Staaten’ wobei Länder ihrer Verantwortung gegenüber zweiten und dritten’ nicht unterlassen können. Das Recht muss viel vorbeugender aggieren. Und Problemfelder schon weit im vorraus erkennen können’ die die Gesellschaft und das Zusammenleben der Menschen’ elementar betreffen. Die Grundrechte, Einordnung und Anpassung wie bei Artikel 6. hätte die Veränderung der Auslegung des Staates’ auch in vielen andere feldern zu Folge. Das gesamte Angebot uns die Dienstleistungen der Gesellschaft’ müssten sich dementsprechend’ darauf einstellen. Auf diese Weise könnte der Staat den Menschen vorerst schützen. Ganz allegemein betrachtet müssen wir uns denn noch später: auf eine zusätzliche Erweiterung der Grundrechte’ als ganzes und auch’ im internationalen Kontext’ einstellen. Das Menschenbild und das menschliche Leben hat sich durch Einsicht, Erkenntniss und Erfahrung’ heute ‘ im wesentlichen geändert und verändert. Die Heutige’ Prämissen für Menschenrechte und folglich daraus’ auch die Grundrechte sind mehr noch: (1)Lebensqualität’ (2)Lebenerhaltung’ und (3) Lebensraum sowie (4)Lebensverhältnisse’. Diese zu schützen’ zu behüten, – erhalten und – zu bewahren’ muss die Grundlage für alle Grundrechte sein. Wie ‘aber’ könnte die Realität- heute – durch eine Erweiterung der Grundrechte’ aussehen? Der Staat hat bereits das Mandat erhalten’ dafür’ das Leben des Bürgers zu schützen. Demnach ist es seine Aufgabe die Grundrechte der Bürger mit dem dazutun der Bürger selbst’ auch gelten zu machen. Im öffentlichen Verständnis’ variiert jedoch die Auslegung’ von Volksvertreter bzw. Bürgervertretung und Staatsdiener bzw Staatsvertreter. Die Aufassung darüber das die Gesetze gemeinschaftlich der Gesellschaft’ also dem gememeinwesen dienen soll und muss, wird dabei häufig vergessen. Als ob Volksvertreter ‘ den Bürger zu vertreten’ bedeutet; also’ Gegen den Staat’ für den Bürger’ einzutreten. Und Staatsdiener bzw. Staatsvertreter zu sein’ bedeutet: Gegen den Bürger die Rechte des Staates zu vertreten oder zumindest hier ein gewisses Hoheitsrecht gegenüber dem Bürger zu besitzen.


Erklärung:

Das gefühlte Hoheitsrecht des Staates’ ergibt sich mit dem Mandat’ und dem allegemeinen Interesse des Gemeinwesen bzw. die gesamte Gesellschaft’ schützen zu müssen. Die Macht dafür über Menschen zu richten’ und als letzte Instanz die Entscheidungsgewalt zu haben’ entsteht nur durch das gültige Gemeinwesen. Dadurch das wir das allegemeine Recht’ der Mehrheit in einer demokratischen Staatsordnung’ auf unser Seite haben’ haben wir gleichzeitig auch das Recht die Gesetze für die Gemeinschaft zu vertreten’ auszusprechen und abzuwenden. Hieraus ergibt sich: das jeder Staatsdiener und Staatsvertreter dass Gemeinwesen und Gemeinwohl automatisch auch vertritt. Und deshalb kein gegensätzliches Interesse gegenüber dem Volk enstehen kann. Der Volksvertreter widerrum’ vertritt die Interessen der Bürger` aber nicht: “Gegen den Staat” . Dem ja die Bürger selbst angehören und damit den Staat selbst auch mit verkörpern. Selbst bei unterschiedlicher Interessenlage wäre hier kein gültiges Argument’ dafür’ das Land; in Bürger und Staat zu separieren. Denn die Interessen des Staates sind folglich auch die Interessen der Bürger. Die Interessen der Bürger widerum die des Staates. Nämlich: das Wohlergehen der Bürger und daraus folglich der Erfolg des Staates in seinem bestehen. Die Spaltung vom Staat’ auf der einen Seite und den Bürgern auf der anderen’ ist fälschlicherweise nach der Zeit entstanden’ als der Staat das zentrale Gremium oder als letzte Instanz zur Verwaltung des Gemeinwohls’ eingesetzt wurde. Die Spaltungen halten aber dennoch bis heute an. Wo Bürger und Staat aber nicht zusammenfinden’ da kann keine friedvolle und erfolgreiche Gesellschaft enstehen. Deshalb ist wichtig dass Gesetze und Ordnung ‘ auch zum Verständnis der Bürger kommuniziert werden. Das Verhältnis von Bürger und Staat muss gepflegt werden. Das kann unter anderem auch durch Auszeichnung geschehen. Die Auslegung der angepassten Grundrechte’ auch international mit dem neuen Verständnis’ über Mensch’ Gemeinschaft und Leben’ würde demnach die Gesellschaft und das Zusammenleben der Gesellschaft verändern dürfen. Hier haben wir einmalich eine gemeinsame Basis geschaffen’ für gleiche Werte in einer Werteunion’ die wir in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt verteidigen müssen. Beruhend auf der Zusammengehörigkeit im miteinander füreinander’ müssen wir Gesellschaft’ und Recht neue definieren. Das Wissen über die Bedürfnisse der Menschen’ das Leben an sich und die Gemeinschaft’ führen demnach hier( wie bei Artikel 6.) dazu das wir die jüngeren in unser Gesellschaft’ besonders achtsam schützen müssen. Wo wir wieder diese Argumentation vertreten’ die den Zuspruch der Bundesregierung’ für die Erweiterung der Kinderechte(Artikel 6.)’ eine allegemein Gültigkeit gibt.
Dieser Gesetzentwurf ist zugleich der Aufbruch in eine neue Zeit für die Rechtswissenschaftler. Die Judikative und Rechtswissenschaften müssen künftig Zeitgemäß’ mit den Veränderungen und neuen Herausforderungen unser Zeit konform aggieren. Dazu muss das gesamte Wissen der Neuzeit mit dem Urgedanken und eigentlich Ansprüchen an die Rechtsmäßigkeit’ allgemeinen Ordnung und der Rechtsprechung vereint werden. Altes denken kann nicht immer ‘ die neuen Gegebenheiten vollkommen abdecken. Deshalb müssen wir den Urgedanken des Recht aufgreifen und in unsere Neuzeit neu Übersetzen. Dabei hilft daß Menschbild das in unsere Verfassung beschrieben wird. Dazu finde ich’ den Gesetzesentwurf’ der Bundesregierung’ zeitlich passend, denn daraus resultiert die Hauptaufgabe des Staates und dem Recht nämlich: der Schutz der Bürger. Der Urdanke des Recht ist es: durch ein gegebene Regelgeldwerk das Leben der Menschen und der Gesellschaft zu verbessern und zu regeln. Das Recht ist etwas gutes das Verbesserung schaffen muss.

Ungerechtigkeiten und Misserfolg des Gesellschaftlichenkonzept dürfen nicht daraus entstehen können. Wir hoffen derzeit auf eine viel engere Zusammenarbeit der Judikativen und Legislativen für Zukunft. Beobachtungen haben gezeigt dass auch die Exekutive viel mehr noch mit der Judikativen und folglich auch der Legislativen’ zusammenarbeiten muss. Dabei kann das amerikanische Modell als Vorbild dienen. Die Organisation von Staat muss überarbeitet werden denn die Konzepte sind oft nicht mehr zeitgerecht. Wie heute ein Staat organisiert werden muss? Was er dazu leisten muss ? Und welches Angebot er seinen Bürgern zu Verfügung stellt? steht auf der Waage und muss neu definiert werden. Das Staatsrecht würde folglich daraus’ mit weitaus mehr Kompetenzen aber auch mehr Verpflichtungen betraut werden. Die Befürchtung dass die Gesellschaft dadurch abregelt wird und nicht mehr offen und liberal sein kann’ muss durch liberale oder zu einer liberalen Gesellschaft’ führenden Gesetze wiederlegt werden. Wir brauchen Gesetze die das Leben wesentlich wohlständiger und komfortable machen’ ohne dabei mehr Bürokratie zu schaffen. Das Recht muss die Oberhand behalten aber dafür effektiv die Gesellschaft gestalten und besser machen. Ohne dabei den wichtige Aspekt der Intrigität und Privatsphäre der Bürger zu vernachlässigen.

Die Privatsphäre und Integrität des Menschen erfährt in diesen zeiten’ eine neue demision. Wie muss die Privatsphäre des Bürgers verstanden werden? In einem ersten Versuch haben wir die Privatsphäre damit begründet dass der Bürger auch ein Recht hat’ es ihm aber beizeiten schwerfällt dieses gegenüber dem Staat durchzusetzen. Daraus erfolgt: Der Staat hat aber die primäre Aufgabe die Integrität der Bürger zu schützen und zu bewahren. Die Diskussion im Streit’ also darüber wer Recht hat ist hier überflüssig. Was hat sich aber im Laufe der Zeit verändert? Heute’ möchte der Bürger viel mehr Freiheiten genießen die ihn mit der Zeit gutgeschrieben wurden. Ein klassisches Beispiel wäre Z.b die Meinungsfreiheit. Der Bürger darf heute in einer viel offeneren Gesellschaft Leben. Und der dadurch entstande intensivere Austausch’ in der Gesellschaft’ führt langfristig dazu dass der Bürger einen größeren Anspruch darauf erhebt’ seine Freiheit und vor allem ‘die Meinungsfreiheit’ aktiver auszuleben. Durch eine starke Demokratisierung der Gesellschaft und zugleich der Gesellschaftstruktur’ möchte er seine Meinung auch kuntun und dazu gehört werden. Meinungsfreiheit ist also nicht mehr nur das Recht auf Opposition’ sondern Meinungsfreiheit’ suggeriert hier eine größere Privatsphäre’ dafür seine eigene Stellungnahme und Auffassung von Dingen zu besitzen’ ohne daß der Staat eingreifen darf oder sogar einen deshalb belangen kann. Die finanzielle Unabhängigkeit ‘ heute’ verstärkt diese Auffassung noch viel mehr. Die Auffassung nämlich: dass Bürger eher unabhängig und losgelöst vom Staat’ ihr eigenes Leben führen möchten. Die Privatsphäre ist demnach das Hoheitsgebiet der Bürger. Diese Art Argumentation hingegen suggeriert das der Staat folglich auch aber ein anderes’ Hoheitsgebiet vertritt’ was kurzfristig wieder’ zu: Staat gegen Bürger” führt’ ein Szenario wovon wir abgeraten haben’ in der Argumentation’ darauf einzugehen. Die Privatsphäre der Bürger mit mehr Eigenanteil und Eigentum muss in Zukunft noch erheblich ausgeweitet werden. Die Privatsphäre der Bürger beschreibt demnach den Radius oder den Bereich’ in dem Bürger voll und ganz’ Immunität genießt. Den Bereich der also voll und ganz ihm gehört. Diese Art der Argumentation hingegen sorgt falschlicherweise dafür dass man meinen könnte das folglich alles ausserhalb diesem gegebenen Bereich nicht der eigenen ‘und vollen Kontrolle des Bürgers unterliegt. Die Privatsphäre, als solches bezieht sich aber viel mehr auf die Person’ als auf das Eigentum’ oder die Fläche’ auf der sich die Person gerade bewegt. D. h wie eine Person die als Geschäftsperson’ oder eine Person in Ausübung eines Amtes oder eine Privatperson ebenso handelt’ rechtlich gesehen unterschiedliche Einstufungen durch die Gesetzmäßigkeiten wiederfährt. Genauso’ ist auch die Privatsphäre ein Status der Privatperson’ also ein rechtlicher Status der dem Bürger gebührt. Genau diese Auffassung bedarf eine erweiterte Definition. Hier muss die Definition klarer werden und mit einer klärenden Aussage die Privatsphäre der Bürger erläutert werden. Der Spielraum hat sich erweitert und muss zusätzlich für die Bürger erweitert und definiert werden.

Die Grundrechte imprägnieren die Privatsphäre der Menschen’ und gleichwohl den Raum der Bürger’ indem sie eigenständig: Handel’ Denken und Sprechen’ sowie sich bewegen dürfen. Also diesen Raum’ den wir demnach als Spielraum’ Freiraum oder Freiheit der Menschen und Bürger bezeichnen würden. Eben der Bereich der von manchen anderen als Würde und damit unantastbar, bezeichnet wird. Der Bürger ist also seinen Entscheidung nach Immun gegenüber zweite und anderen. Diese Bereich muss gegeben werden und heute auch noch klarer definiert werden. Privatsphäre’ ist wichtig und beschreibt genau jenen Raum’ der das Leben und die Lebensqualität’ erheblich ausmacht. Ein weiterer wesentlicher Aspekt’ der oft zu kurz kommt’ bei jeglicher weiteren Erklärung oder Definition’ der Grundrechte’ ist der Aspekt der Selbstbestimmung. Der Teil nämlich der dem Bürger’ eigen Verantwortung’ Vertrauen und Souveränität verleiht. In diesem Teil hat der Bürger ein uneinschränktes Recht und Mitsprache’ die er auch gegenüber zweite und dritten vertreten darf. Im Rahmen des möglichen’ darf und soll’ der Bürger in der Lage sein’ sein Leben auszugestalten’ und sein Wohlergehen selbst zu bestimmen. Wie sieht das aber in der Realität aus? Ein wesentliches Problem hier ist die Unwissenheit und das ungebildete dasein vieler Bürger und Mitmenschen. Die selbst mit zugesprochener Gunst’ nicht in der Lage sind’ ihr Leben zu führen. Das soll keine Kritik sein’ sondern nur eine Feststellung’ von dem was tatsächlich ist. Viele Menschen können heute mit dem Geschenk des Lebens’ nichts viel versprechendes mehr anfangen oder vollbringen. Zuviel Menschen vestehen das Leben heute als Bürde’ Kampf’ Zumutung oder Zwang. Es gibt kaum noch Menschen die tatsächlich das Leben ‘ heute’ als etwas positives oder sogar ein Geschenk sehen oder etwas worüber sie sich freuen dürfen. Das beweist im Umkehrschluss dass die meisten Menschen und Mitmenschen’ mit dem Leben überfordert sind und das Leben als etwas nicht gutes empfinden’ schlechtes oder weniger angenehmes, wahrnehmen. Etwas mit dem sie unzufrieden sind und demnach nicht wissen wie sie damit zu verfahren haben. Leben’ und das Leben voll auskosten kann nur: wer mit dem ihm gegebenen Möglichkeiten’ das best mögliche Ergebnis erzielen’ kann. Hier empfindet der Bürger meist eine gewisse Ohnmacht’ wodurch er unhandlungsfähig’ klein und schwach bleibt. Der Spielraum oder der Freiraum aber’ der Bürger’ müsste doch eigentlich dazuführen das der Bürger mit den ihm gegeben Möglichkeiten’ sein Glück eigens verfasst?

Das ist doch eben sein Grundrecht: Glücklich und Frei’ zu sein.
Reichen die Grundrechte dafür nicht aus?
Ist der Staat dafür verantwortlich oder zu dominant?

Die Grundrechte’ sind allgemein verfasste Rechte die der Bürger zugesprochen bekommen hat. Dazu kommt auch noch’ ein ausgewogenes gesellschaftliches Angebot’ das hoffentlich die Nachfrage der Bürger stillt und befriedigt. Hieraus müsste er in der Lage sein’ ein optimales Leben zu gestalten. Fehlanzeige! Die Unterschiede und Ungerechtheiten die natürlicherweise bestehen’ sorgen dafür das die Menschen ihre Chance nicht wahrnehmen können. Wir können nicht voraussetzen das wir alle gleich Schnell’ Stark oder Laut’ sind. Wenn eben einige es schaffen’ dann müssen wir gleichzeitig wissen und davon ausgehen dass andere es aber nicht schaffen können. Daraus ergeben sich die benachteiligten unser Gesellschaft’. Für die Rechtsprechung und auch Rechtswissenschaften fängt hiermit unser Handlungsfeld und folglich der interessante Teil für jegliche moderne Fragestellung an. Wie können wir demnach durch Recht’ den entsprechenden Ausgleich schaffen? der den Erfolg unser Gesellschaft’ wiederherstellt? Die Anforderungen an den Staat haben sich verändert und sind gewachsen. Der Staat ist die zentrale Gewalt’ die unseren Rahmen für unser Leben setzt. Wir müssen also vertrauen in den Staat setzen können. Aber ebenso wichtige ist es dass der Staat auch auf seine Bürger vertrauen kann. Das erforderliche miteinander wird dann aber auch durch die Demokratie hergestellt. Und trotzdem gibt es moderne Herausforderungen die den Erfolg der Gesellschaft und daraus resultierend’ auch den Erfolg des Staates begünstigen müssen. Die Kommunikation zwischen Staat und Bürger muss sich unbedingt verbessern. Der Staat muss dafür sorgen das alle Bürger’ den Gesetzbildungsprozess auch verstehen können. Deshalb haben wir schon länger die Forderung danach gestelllt: Verfassung’ und das Grundgesetz’ als einen festen bestandteil des Bildungsplan in Schulen’ zu etablieren. Damit wir langfristig die Lücke zwischen Staat und Bürger’ schließen können. Mit der Erweiterung des Grundgesetz Artikel 6. machen wir das was der Urgedanken von Recht’ elementar’ von uns verlangt. Es ist eine neuer Ansatz in einer neuen Zeit. Wenn wir dieses auch in der internationalen Gemeinschaft vertreten können’ dann würden wir damit vielleicht eine neue Diskussion über die Welt von morgen entfachen können. Der Gesetzesentwurf’ hat aufjedenfall das Zeug dafür ein Grünstein für wesentlich mehr zu sein. Was dabei wichtig ist:

Wie der Bürger sich selbst und seine rechte eigens wahrnehmen kann und darf?
Wieviel der Bürger von seinen eigenem Recht und Zugeständnissen wahrnehmen kann?
Und was er aus den Möglichkeiten macht?

Wir werden einen aufgeklärtes’ offenen und liberalen Menschen bedarfen’ damit das Gesellschaftsmodel nachdem Rechtsstaatlichkeit’ beidseitig funktionieren kann’ erfolgreich ist. Der Mensch muss Wertschätzung empfinden und die Gesetzmäßigkeiten verstehen und nachvollziehen können. Durch ein wesentlich aufgeklärteren Menschen steigen die Chancen dafür eine erfolgreiche Gesellschaft’ enstehen zu lassen. Bildung ist demnach ein wichtiger Schlüssel für die Zukunft unserer Lebensqualität. Mit der steigenden Zahl an Schul – und Hochschulabsolventen sowie Menschen die eine Qualifikation haben’ zeichnet sich eine Gesellschaft ab’ von qualifizierten Menschen die qualifiziert sind dafür erfolgreich am Leben und auch geschäftlichen Leben teilzunehmen. Es ist vielversprechender wenn wir eine Gesellschaft bauen in der es mehr Menschen mit Qualifikation gibt. Darüberhinaus wächst das Verständnis und auch das gegenseitige Verständnis für ein erfolgreiches miteinander. Bildung sollte neben der Rechtstaatlichkeit’ eines der Prämissen sein auf dem unsere Gesellschaft begründet ist. Erst dann kann der Mensch Rechte und Pflichten beidseitig vertreten und wahrnehmen. Aufklärung und Bildung gehörten seither zu jeder fortschrittlichen Gesellschaft dazu. Erst durch Bildung und Frieden kann Wohlstand und Innovation für uns enstehen. Die Erweiterung des Grundgesetz Artikel 6. der Bundesrepublik Deutschland verspricht daher zukunftweisend einen anderen Umgang mit den Grundbedürfnissen der Bürger. Damit wir weltweit den Standard setzen können’ bedarf es einer expliziten Prüfung und Aufklärung’ nachdem die Bundesregierung’ diesen neuen Gedanken geäußert hat. Zu den Kinderrechten für Schutz und Gehör’ gehören demnach auch Gesundheit und Bildung’ zu den entscheidenen Faktoren der frühen Kindesentwicklung. Wir müssen die Nachfrage künftig durch das Recht beantworten und abdecken. Unser Gesellschaft’ wird demnach umso besser desto mehr Bildung wir für die Bürger’ zugänglich machen. Hierbei gilt ganz besonders dass nicht der Staat alleine’ für die Organisation des jeweiligen Gesellschaftlichen Angebot zuständig sein kann. Das muss der Staat aber im Ausstausch mit seinen Bürgern’ selbst organisieren. Wie die Entwicklung der Menschheit sich künftig homogener mit dem Recht entwickelt’ bleibt Herausforderung sowie spannend. Das Recht ist einen wichtiges Element der Ordnung dass seinen Fortbestand durch kontinuierliche Anpassung und zeitgemäß Entwicklung’ ligitimiert. Dazu werden Verbraucherschutz’ Arbeitsrecht und Grundrechte’ die nächsten wesentlichen Kapitel der Rechtswissenschaften schreiben. Die Fortentwicklung von Rechtswissenschaften ist unabdingbar. Der zentrale Aspekt hierbei sind die Menschenrechte damit wir in einer globalisierten Welt den Fortschritt und Wohlstand entsprechend verteidigen und ausbauen können. Menschenrechte beginnen widerum mit den Grundrechten’ die aus Bürgerechten resultieren. Der kleinste gemeinsame Nenner in dem Geflecht des Dickicht aus Regeln’ Regelungen und regularien’ ist eben der Mensch selbst. Das dürfen wir nicht vergessen. Der Mensch sollte im Mittelpunkt jeglichen Handelns stehen. Sein Wohlergehen muss der zentrale Ausgangspunkt von Recht sein. Und das muss das Recht’ als solches’ für uns auch unbedingt wiederspiegeln. Wenn der Mensch sonst das Vertrauen und die Angehörigkeit zum Recht verliert’ dann ist der Mensch ohne Recht und Ordnung’ was in einer stetig wachsenden Gemeinschaft’ zu erheblichen Schwierigkeiten führen dürfte. Konflikte und Spannungen wären demnach vorhersehbar. Für das Zusammenleben als solches ist Bildung demnach genauso wichtig wie Ordnung und Recht. Gesundheit kommt auch noch da hinzu. Daraus ergibt sich ein Erweiterung der Grundbedürfnisse und Ansprüche für Leben. Ich meine dass das Grundgesetz auch darauf schlussendlich reagieren muss. Das Grundgesetz und die Grundrechte bilden’ heute’ die Basis unser Gesellschaft’ und des demokratischen zusammenlebens. Das Grundgesetz bietet das Regelwerk’ für eine demokratische Gesellschaft und dessen Erfolg. Die Verfassung jeden Staates sorgt demnach dafür das demokratische Wahlen als Grundrecht für jeden Bürger in der Verfassung geregelt wird. Das soll zusätzlich die Chancengleichheit unterstützen und untermauert das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die deutsche Verfassung hingegen pocht zusätzlich und anders als andere Grundgesetze auf die Unermesselichkeit des Menschen und seiner Menschenwürde. Nicht in allen Länder dieser Erde haben eine solche Verfassung’ und ein entsprechendes Grundgesetz’. Wir müssen langfristig andere Länder dabei unterstützen ein allgemein gültiges Rechtssystem einführen zu dürfen’ dass alle Menschen gleich behandelt und derren Stellung vor dem Gesetz gleichsam Immunität und Privatsphäre zusichert. Ein stabiler Staat kann nur enstehen wenn es eine Verfassung und die dazugehörigen Organe und Gewaltenteilung gibt. Diese Forderung sollte Deutschland noch eindeutiger auch in den internationalen Gremien vertreten. Und sich dementsprechend auch dafür stark machen. Die Erweiterung und Anpassung der Grundrechte’ fällt in den Kontext’ vom Society Building Process’ der elementar wichtig ist für das expandieren von Frieden und Wohlstand ist.
Ganz wichtig und entscheidend bei der Frage: Ob Demokratie sich als fortschrittlichste und entscheidene Staatsform durchsetzt’ wird, wird ebenfalls auch sein, wie : ” Das Recht auf Opposition” künftig definiert wird. Dieser Aspekt bildet die Basis für die Existenz für Demokratie und Wahlen. Hier müssen wir eine klare Definition finden die im internationalen Kontext’ Akzeptanz finden und sich in einer allgemein gültigen Auslegung manifestiert. “Recht auf Opposition” beschreibt: nicht nur’ im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit’ das Recht dass Menschen eine unterschiedliche Position gegenüber dem regierenden Regime haben dürfen. Sondern’ außerdem soll es sicherstellen dass kein anderer Mensch’ auf Grund seiner politischen Überzeugung verfolgt’ verhaftet oder sonstige Beeinträchtigung erfahren wird. Aber das ” Recht auf Opposition” bedeutet auch das die Regierung’ zusammen mit anderen Menschen in einen entsprechenden Austausch’ treten muss. Das Recht auf Opposition” wird aber künftig eine bessere Definition bedarfen. Hieraus sollte zu erkennenen sein’ dass Opposition Immunität genießt und nicht geahndet werden darf. Zudem muss versichert werden dass demjenigen der Oppositionel zur Regierenden Partei oder dem Regierenden Regime ist’ auf Grund seine Position nicht strafrechtlich verfolgt werden darf. Hier muss das Recht im Parlament’ also demnach die Verfassung ebenfalls Stellung beziehen und die Teilhabe und das Mitspracherecht an der Politik’ für Oppositionelle klarstellen. D.h das die Politik im kollektive gebildet wird und wichtige Entscheidungen gemeinsam gefellt werden. Dazu benötigt die Regierung’ mit dem Recht auf Opposition” auch die Zustimmung der Opposition. Das Recht auf Opposition” macht es zwingend notwendig und unabdingbar dass Regierungen ‘durch und mit’ Mehrheiten regieren. Dazu gehören auch jene die eine komplett andere Auflassung haben. Das Recht auf Opposition” schüzt hier gleichzeitig’ viele verschiedene Interessen’ die wichtig sind. Und deshalb müssen wir nicht nur darauf achten sondern für den Erfolg von Gesellschaft’ auch dafür sorgen und es entsprechend weirer ausbauen.

Im allgemeinen verspricht die Diskussion und Beratung’ über das künftige Recht zur Regelung’ der Gesellschaft und dem Leben der Menschen’ auch durch die Verfassung spannend zu bleiben. Wir werden noch häufiger Änderung auch bei den Grundgesetzen und bei den Grundrechten miterleben’ die das Leben im westlichen verändern und erheblich prägen werden. Die Gesetzmäßigkeiten und Regelungen sind wichtig für unser Zusammenleben und den Erfolg der Gesellschaft. Die Rechtswissenschaft hat die Aufgabe neue Ansätze zu thematisieren sowie neue Schwerpunkte und Themenfelder gleichzeitig auch herauszuarbeiten’ sodass das Recht aktuell und effektive bleibt. Wir brauchen das Recht als Garant für Gerechtigkeit und eine funktionierende, Gerechtes und erfolgreiches Gesellschaftskonzept. Ein wichtiger neue Ansatz ist die Erweiterung des Artikels 6.des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutachland’ der Anlass für diese Darstellung war. Mit der Erweiterung der Subsidiären Kinderrechte” zum Schutz der Kindesentwicklung’ haben wir eine ganz neue Einsicht und Verständnis’ dazugewonnen. Die Relevanz von Recht auf das alltägliche Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft’ ist unverkennbar und eine wichtige Einsicht die noch zusätzlich an Gewicht bekommt. Wenn wir uns noh mehr mit dem Gesetzesentwurf’ der Bundesregierung’ beschäftigen. Dann gibt der neue Artikel 6. mehr denn je Anlass zum überdenken von bisherigen Ansätzen und derren Relevanz und Gültigkeit’ in der heutige Zeit. Mit dem Ausbau der Demokratien in dieser Welt’ wird eine klare Positionierung zu den Grundrechten’ und Verfassung zwingend notwendig. Es ist davon auszugehen dass wir künftig angleichende Systeme Global sehen werden. Diese zu beraten und mitzugestalten wird für Deutschland als Leutturm Land einer der wichtigen Aufgaben in der internationalen Arbeit sein.